DSGVO in der Tierarztpraxis

Die DSGVO gilt in Tierarztpraxen für alle personenbezogenen Daten der Tierhalter — etwa Kontaktdaten, Rechnungs- und Kommunikationsdaten. Patientendaten der Tiere selbst sind zwar nicht personenbezogen, sind aber praktisch immer mit Halterdaten verknüpft und damit mitbetroffen.

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