DSGVO in der Tierarztpraxis
Die DSGVO gilt in Tierarztpraxen für alle personenbezogenen Daten der Tierhalter — etwa Kontaktdaten, Rechnungs- und Kommunikationsdaten. Patientendaten der Tiere selbst sind zwar nicht personenbezogen, sind aber praktisch immer mit Halterdaten verknüpft und damit mitbetroffen.
Praxen benötigen u. a. Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) mit Software- und Cloud-Anbietern, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und klare Löschkonzepte.
Bei der Software-Auswahl sind EU-Hosting, Verschlüsselung, Rollen-/Rechtekonzepte und die AVV-Bereitschaft des Anbieters zentrale Prüfpunkte — das gilt für Praxissoftware ebenso wie für KI-Tools und Terminbuchung.