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Glossar: Software & Digitalisierung für Tierarztpraxen

Die wichtigsten Begriffe kurz und zitierfähig erklärt — von der GOT über AI Scribes bis zum Factoring. Jede Definition steht für sich und verlinkt auf die passenden Anbieter-Kategorien.

GOT (Gebührenordnung für Tierärzte)

Die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) ist die in Deutschland verbindliche Rechtsverordnung, die die Vergütung tierärztlicher Leistungen regelt. Sie legt für jede Leistung einen Gebührenrahmen vom einfachen bis zum dreifachen Satz fest — im Notdienst gilt eine Notdienstgebühr und mindestens der zweifache Satz.

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Praxismanagement-Software (PVS)

Praxismanagement-Software (auch Praxisverwaltungssystem, PVS) ist die zentrale Software einer Tierarztpraxis. Sie bündelt Patientenkartei, Terminplanung, Behandlungsdokumentation, GOT-Abrechnung, Warenwirtschaft und Auswertungen in einem System.

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AI Scribe (KI-Dokumentation)

Ein AI Scribe ist eine KI-gestützte Dokumentationssoftware, die Gespräche während der Behandlung aufzeichnet, transkribiert und automatisch in strukturierte Behandlungsdokumentation umwandelt. In Tierarztpraxen reduziert sie den Dokumentationsaufwand pro Konsultation erheblich.

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Telefon-KI (KI-Telefonassistenz)

Eine Telefon-KI ist ein sprachbasierter KI-Assistent, der Anrufe in der Tierarztpraxis automatisch entgegennimmt, Anliegen erkennt und Routineaufgaben wie Terminvereinbarungen oder Rezeptanfragen selbstständig bearbeitet. Sie entlastet den Empfang besonders zu Stoßzeiten und außerhalb der Öffnungszeiten.

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Online-Terminbuchung

Online-Terminbuchung ermöglicht Tierhaltern, Termine rund um die Uhr selbst über die Praxis-Website zu buchen. Für Praxen reduziert sie Telefonaufkommen am Empfang und senkt durch automatische Erinnerungen die Zahl nicht wahrgenommener Termine.

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Telemedizin in der Tiermedizin

Telemedizin in der Tiermedizin bezeichnet die Beratung und — im rechtlich zulässigen Rahmen — Behandlung von Tieren per Video oder Chat. Sie eignet sich vor allem für Ersteinschätzungen, Verlaufskontrollen und Beratungsgespräche, ersetzt aber keine Untersuchung, die eine physische Vorstellung erfordert.

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Tierärztliches Factoring

Factoring bedeutet für Tierarztpraxen: Ein Abrechnungsdienstleister kauft die Honorarforderung an, zahlt der Praxis den Rechnungsbetrag kurzfristig aus und übernimmt Rechnungsversand, Zahlungsüberwachung und Mahnwesen. Die Praxis erhält Liquidität und gibt das Ausfallrisiko ab (echtes Factoring).

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No-Show-Quote

Die No-Show-Quote bezeichnet den Anteil vereinbarter Termine, die Tierhalter ohne Absage nicht wahrnehmen. Sie ist eine zentrale Kennzahl der Terminplanung, weil jeder No-Show ungenutzte Behandlungszeit und entgangenen Umsatz bedeutet.

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DSGVO in der Tierarztpraxis

Die DSGVO gilt in Tierarztpraxen für alle personenbezogenen Daten der Tierhalter — etwa Kontaktdaten, Rechnungs- und Kommunikationsdaten. Patientendaten der Tiere selbst sind zwar nicht personenbezogen, sind aber praktisch immer mit Halterdaten verknüpft und damit mitbetroffen.

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Praxisnachfolge & Praxisbörse

Praxisnachfolge bezeichnet die Übergabe einer Tierarztpraxis an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger — durch Verkauf, Einstieg oder Übernahme. Praxisbörsen sind spezialisierte Plattformen, die abgabewillige Inhaber und Interessenten diskret zusammenbringen.

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Tierhalter-App (digitale Services für Tierhalter)

Eine Tierhalter-App verbindet Tierarztpraxen digital mit ihren Kunden: Tierhalter buchen Termine, sehen Befunde oder Impfpässe ein und kommunizieren direkt mit der Praxis. Für Praxen stärkt sie die Kundenbindung und entlastet Telefon und Empfang.

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GOT-Satz (1-fach bis 3-fach)

Der GOT-Satz ist der Multiplikator, mit dem eine Tierarztpraxis die Grundgebühr einer Leistung nach der Gebührenordnung für Tierärzte berechnet — zulässig ist der einfache bis dreifache Satz. Die Wahl muss sich an Schwierigkeit, Zeitaufwand und den Umständen der Behandlung orientieren.

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