GOT (Gebührenordnung für Tierärzte)
Die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) ist die in Deutschland verbindliche Rechtsverordnung, die die Vergütung tierärztlicher Leistungen regelt. Sie legt für jede Leistung einen Gebührenrahmen vom einfachen bis zum dreifachen Satz fest — im Notdienst gilt eine Notdienstgebühr und mindestens der zweifache Satz.
Die GOT wurde zuletzt 2022 umfassend novelliert. Tierärztinnen und Tierärzte dürfen die festgelegten Sätze weder unter- noch überschreiten; die Wahl des Satzes richtet sich nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen der Leistung.
Für Praxissoftware ist die GOT zentral: Gute Praxismanagement- und Abrechnungssysteme hinterlegen den aktuellen GOT-Katalog, schlagen zulässige Sätze vor und erstellen daraus rechtssichere Rechnungen.
Auch beim Factoring spielt die GOT eine Rolle, denn Abrechnungsdienstleister prüfen Rechnungen auf GOT-Konformität, bevor sie Forderungen ankaufen.
Häufige Fragen
Darf eine Tierarztpraxis von der GOT abweichen?
Nein, die GOT ist verbindlich. Zulässig ist nur die Wahl innerhalb des Gebührenrahmens vom einfachen bis dreifachen Satz; Unterschreitungen sind ebenso unzulässig wie pauschale Überschreitungen.
Wie hilft Software bei der GOT-Abrechnung?
Praxismanagement-Systeme hinterlegen den GOT-Leistungskatalog, berechnen Sätze automatisch und dokumentieren die Satzwahl. Das reduziert Abrechnungsfehler und spart Zeit am Empfang.