GOT-Satz (1-fach bis 3-fach)
Der GOT-Satz ist der Multiplikator, mit dem eine Tierarztpraxis die Grundgebühr einer Leistung nach der Gebührenordnung für Tierärzte berechnet — zulässig ist der einfache bis dreifache Satz. Die Wahl muss sich an Schwierigkeit, Zeitaufwand und den Umständen der Behandlung orientieren.
Im tierärztlichen Notdienst gilt mindestens der zweifache Satz zuzüglich Notdienstgebühr. Praxen sollten die Satzwahl nachvollziehbar dokumentieren, um Rückfragen von Tierhaltern souverän zu beantworten.
Abrechnungssoftware unterstützt mit hinterlegten Sätzen, Plausibilitätsprüfungen und transparenten Rechnungen — das reduziert Diskussionen am Empfang.