GOT-Satz (1-fach bis 3-fach)

Der GOT-Satz ist der Multiplikator, mit dem eine Tierarztpraxis die Grundgebühr einer Leistung nach der Gebührenordnung für Tierärzte berechnet — zulässig ist der einfache bis dreifache Satz. Die Wahl muss sich an Schwierigkeit, Zeitaufwand und den Umständen der Behandlung orientieren.

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