Tierärztliches Factoring
Factoring bedeutet für Tierarztpraxen: Ein Abrechnungsdienstleister kauft die Honorarforderung an, zahlt der Praxis den Rechnungsbetrag kurzfristig aus und übernimmt Rechnungsversand, Zahlungsüberwachung und Mahnwesen. Die Praxis erhält Liquidität und gibt das Ausfallrisiko ab (echtes Factoring).
Üblich sind Gebühren als Prozentsatz der Rechnungssumme; im Gegenzug entfallen Aufwand für Mahnläufe und das Risiko unbezahlter Rechnungen. Viele Anbieter bieten Tierhaltern zudem Teilzahlung an.
Wichtig bei der Auswahl: GOT-konforme Rechnungsprüfung, Umgang mit Tierhaltern im Mahnprozess (Reputationsfrage), Anbindung ans Praxisverwaltungssystem und transparente Konditionen.
Rechtlich erfordert die Forderungsabtretung eine Einwilligung des Tierhalters, meist über die Behandlungsvereinbarung.